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Muttertagsfahrt Bodensee - 1 Tag

Der Bus bringt uns heute nach Bregenz an den Bodensee. Hier wartet schon die MS Bludenz auf uns. Während der dreistündigen Rundfahrt auf dem wunderschönen Bodensee erwartet uns ein köstliches Muttertags-Menü. Am Nachmittag haben wir noch Aufenthalt in Lindau und genießen einen Kaffee an der herrlichen Strandpromenade.
- Fahrt im FIRST CLASS Reisebus
- Schifffahrt ab/bis Bregenz
- Muttertagsmenü auf dem Schiff
- Platzreservierung
- Muttertagspräsent
Abfahrt: 07.00 Uhr / Rückkehr: 20.00 Uhr
Fahrtrichtung: München
Tagesfahrt
Details- Reisepreis135 €
Abfahrtsorte
-
▼ weiterez.B. Holzmaden - Bahnhof0 €
Tagesfahrt
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MINDESTTEILNEHMERZAHL
Wir garantieren die Durchführung unserer Reisen wenn 20 Gäste gebucht sind.
Bei Radreisen liegt die Mindestteilnehmerzahl bei 17 Radlern.
Andernfalls behalten wir uns vor, die Reise bis 14 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Wir werden Sie dann über eventuelle Alternativen informieren. Tagesfahrten können bis 2 Tage vorher storniert werden. Bei bis zu 16 Personen behalten wir uns vor, die Reise auch in einem Kleinbus durchzuführen.
REISEDOKUMENTE
Für EU-Bürger das Mitführen des Personalausweises bzw. Reisepasses ausreichend. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Reisedokumente nach Ende der Reise noch 6 Monate gültig ist. Im Falle des Verlustes eines Reisedokumentes während der Reise ist das Mitführen einer Ausweiskopie empfehlenswert.
PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT
Die angebotenen Pauschalreisen sind im allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität dann nicht geeignet, sofern ein Ein- bzw. Aussteigen in bzw. aus dem Bus nicht ohne fremde Hilfe möglich ist. Sprechen Sie uns an, falls Sie diesbezüglich unsicher sind.
SIE MÜSSEN IHRE REISE STORNIEREN
Dann haben Sie jederzeit die Möglichkeit vor Beginn der Reise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurückzutreten. Wir verweisen dazu auf Ziffer 5 unserer Reisebedingungen für Pauschalangebote bzw. Ziffer 7 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten. Die Entschädigung berechnet sich nach den dort aufgeführten Prozentsätzen.